So sind Sie als Bauherr gut versichert

Als Bauherr brauchen Sie zielgenauen Versicherungsschutz. Schon bevor Ihr Haus fertig ist, kann viel passieren. Gegen Brandschäden während der Bauphase schützt eine Rohbau-Feuerversicherung. Kommen Unbeteiligte durch Ihr Bauvorhaben zu Schaden, springt die Bauherrenhaftpflicht ein. Wenn ein Sturm das halb fertige Dach einreißt oder Unbekannte auf der Baustelle randalieren, sind sie mit einer Bauleistungsversicherung finanziell gut abgesichert.

 

Mit der Rohbau-Feuerversicherung schützen Sie Ihr Haus schon während der Bauphase gegen teure Brandschäden. Im Ernstfall ersetzt der Versicherer alle Kosten, um Ihr Gebäude wieder in den Zustand vor dem Brand zu versetzen. Feuerversicherungsschutz besteht sogar dann, wenn ein Brand durch Unachtsamkeit entsteht oder jemand auf Ihrer Baustelle absichtlich Feuer legt. Die auf dem Grundstück gelagerten Materialien sind ebenfalls feuerversichert. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie finanziell, wenn Sie Ihre Baustellensicherungspflicht verletzen und andere zu Schaden kommen, denn als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass sich auf Ihrer Baustelle niemand verletzt. Die Bauleistungsversicherung ersetzt im Versicherungsfall alle Bauteile, Baustoffe und Bauleistungen für den Roh-, Aus- oder Umbau der im Versicherungsschein bezeichneten Immobilie - vom gerade erstellten Mauerwerk bis zum fertig eingebauten Fenster. Versicherungsschutz besteht in der Bauleistungsversicherung gegen Hochwasser, Einbruchdiebstahl, Unwetter, Hochwasser oder mutwilliger Beschädigung durch Unbekannte. Lose gelagerte Baumaterialen sind wegen des hohen Diebstahlrisikos allerdings vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Mieterhöhung - Was ist erlaubt?

Wenn die Wirtschaft floriert und die Wohnungsnachfrage steigt, nutzen viele Vermieter die Gelegenheit zu Mieterhöhungen. Doch nicht jede Mietanhebung ist rechtlich zulässig. Wenn der Vermieter mehr Geld will, muss er sich an bestimmte Regeln halten.

 

Der neue Mietpreis darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Das ist diejenige Miete, die in der Wohngegend für vergleichbaren Wohnraum durchschnittlich bezahlt wird. Der Vermieter muss sich bei seiner Mieterhöhung entweder auf genau bezeichnete Wohnungen in der Gegend berufen oder die ortsübliche Vergleichsmiete zugrunde legen. Die örtliche Vergleichsmiete kann man leicht im örtlichen Mietspiegel nachschauen, der bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde einsehbar ist und regelmäßig aktualisiert wird. Hat man eine Staffelmiete abgeschlossen, die ohnehin nach vereinbarten Regeln steigt, darf die Miete nicht zusätzlich auf ortsübliches Niveau angehoben werden, der Vermieter ist an die Staffelvereinbarung gebunden. Das gleiche gilt, wenn für eine bestimmte Dauer ein fester Mietpreis vereinbart wurde. Zwischen der jetzigen und der letzten Mieterhöhung müssen mindestens 15 Monate vergangen sein. Die Kaltmiete ohne Nebenkosten darf innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen. Die Mieterhöhung muss in Schriftform mitgeteilt werden, die Unterschrift des Vermieters ist nicht zwingend notwendig. Eine Mieterhöhung ist auch als Email oder Fax gültig. Haben mehrere Mieter den Mietvertrag unterschrieben, muss jeder der Mieter über die Erhöhung informiert werden.

 

Die Mieterhöhung ist eine einseitige Vertragsänderung durch den Vermieter, der Mieter muss ihr deshalb zustimmen. Diese Zustimmung kann auch stillschweigend erfolgen, zum Beispiel einfach durch Zahlen des geforderten Mietpreises. Man hat mindestens zwei Monate Zeit um zu prüfen, ob eine Mietanhebung zulässig ist. Schickt der Vermieter am 8. Oktober eine schriftliche Mieterhöhung, läuft die Überlegungsfrist des Mieters also bis Ende Dezember. Verweigert man die Zustimmung, kann der Vermieter eine berechtigte Mieterhöhung auch gerichtlich durchsetzen. Die Kosten dafür trägt der Mieter, sofern das Gericht die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung feststellt. Einer korrekten Mieterhöhung sollte man deshalb fristgerecht zustimmen, sonst kann es teuer werden.

Finanzielle Sicherheit bei schweren Erkrankungen

Fast 400.000 Deutsche erkranken jährlich an Krebs, rund 280.000 Menschen erleiden einen Herzinfarkt, etwa 200.000 einen Schlaganfall. Viele Betroffene werden dauerhaft arbeitsunfähig, oft sind hohe Einkommenseinbußen die Folge. Eine Dread-Disease-Versicherung leistet bei schweren Krankheiten wichtige finanzielle Hilfe.

 

Die Dread-Disease-Versicherung (Dread Disease = schwere Krankheit) gehört zu den modernen Vorsorgelösungen. Im Unterschied zum klassischen Berufsunfähigkeitsschutz prüft der Dread-Disease-Versicherer nicht, ob der erkrankte Kunde noch arbeitsfähig ist. Der Kunde erhält sofort den vereinbarten hohen Betrag, sobald eine der versicherten schweren Erkrankungen bei ihm auftritt. Eine zeitaufwändige Prüfung wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung entfällt, das bringt dem Betroffenen im Ernstfall schnell finanzielle Entlastung. Welche Krankheiten die Dread-Disease-Versicherung abdeckt, hängt von den Bedingungen des Anbieters ab. Zu den versicherbaren Erkrankungen gehören Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Organschäden, Taubheit, Blindheit, Sprachverlust, Querschnittslähmung und Verlust von Gliedmaßen. Leistungsstarke Anbieter zahlen auch bei Nierenversagen, Bypass-Operation, Meningitis, Verbrennungen und vielen anderen Erkrankungen. Die Auszahlung der Dread-Disease-Versicherung ist steuerfrei. Experten empfehlen, eine Versicherungssumme von mindestens fünf Jahresgehältern zu vereinbaren.

 

Wegen der klaren Leistungsvoraussetzungen sind Streitigkeiten mit dem Versicherer selten, die Zahlung erfolgt sofort nach der eindeutigen Krankheitsdiagnose. Allerdings ist die Dread-Disease-Versicherung kein vollwertiger Ersatz für einen echten Berufsunfähigkeitsschutz, denn nicht alle Ursachen für Berufsunfähigkeit sind versichert. Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise für seelische Erkrankungen oder Gelenkverschleiß. Trotzdem: Die Dread-Disease-Versicherung ist eine bezahlbare Alternative für alle, denen ein umfassender Berufsunfähigkeitsschutz zu teuer ist. Den Versicherungsschutz gegen schwere Krankheiten bekommen Sie entweder als eigenständige Police oder als Zusatzbaustein zu Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung. Lassen Sie sich von Ihrem Finanzexperten beraten!

So sparen Sie PKV-Beiträge im Ruhestand

Als privat Krankenversicherter hat man mehrere Möglichkeiten, die Beiträge auch im Alter bezahlbar zu halten. Erstens: Leistungsverzicht. Wer seine Gesundheitskosten im Ruhestand senken will, kann nicht unbedingt notwendige Leistungen aus dem Versicherungsschutz streichen lassen. Ein Krankentagegeld beispielsweise braucht man im Rentenalter nicht mehr versichern - wer im Ruhestand krank wird, erleidet keinen Einkommensausfall mehr, der finanziell abgefedert werden müsste. Auch durch Verzicht auf Wahlleistungen wie das Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung in der Klinik lassen sich Beiträge sparen.

 

Oft kommen ältere Privatversicherte schon mit einem Tarifwechsel innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft zu günstigeren Beiträgen - etwa wenn der private Krankenversicherer neue Tarife auflegt, die er günstiger anbieten kann, weil die Neumitglieder jung sind und noch wenig Gesundheitskosten verursachen. Auf Wunsch muss der Krankenversicherer auch Altmitglieder in einen günstigeren Neutarif umstellen, ungefragt wird er die günstigeren Beiträge in der Regel aber nicht anbieten. Deshalb gezielt beim privaten Krankenversicherer nachfragen, ob günstigere Paralleltarife bestehen, in die man umsteigen kann.

 

Ala PKV-Kunde ab 55 Jahren kann man außerdem in einen preiswerten Standardtarif wechseln, dessen Leistungsniveau dem der gesetzlichen Krankenversicherer entspricht. Die Beiträge zu diesem Standardtarif dürfen nicht höher sein als die Kosten einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Tipp: Wer auch im Alter einen umfassenden privaten Volltarif behalten will, kann beim Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer gleichzeitig eine private Rentenpolice abschließen, um den Beitrag zum privaten Krankheitsschutz im Alter ohne Mühe finanzieren zu können.

Thomas Lütke

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Steffen Kübitz

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